AGB´s Mietwäsche
1. GiX Textilservice überlässt dem Kunden die laut Vertrag festgelegte Mietwäsche für die Dauer des Vertrages nutzungsweise, ausschließlich zum bestimmungsmäßigen Gebrauch bzw. arteigenen Verwendungszweck. Die Zeiten der Lieferungen und Abholungen erfolgen während der üblichen Geschäftszeiten und werden von GiX Textilservice festgelegt. GiX Textilservice stellt die Sachen in einwandfreiem Zustand bereit und ersetzt Wäsche, die durch normale Abnutzung untauglich geworden ist.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat der Mieter die Möglichkeit die Mietwäsche in seinen Bestand zu übernehmen. Der Restkaufwert richtet sich nach Zustand und abgelaufener Vertragslaufzeit, jedoch mindestens 30% des Anschaffungspreises.
2. Die vermieteten Sachen bleiben Eigentum von GiX Textilservice und können mit dem Logo von GiX Textilservice oder anderen Mitteln als Eigentum von GiX Textilservice ausgezeichnet werden.
3. Die Mietwäscheartikel werden ausschließlich von GiX Textilservice bearbeitet, gepflegt, gewaschen, instandgehalten, gereinigt, auf Flecken behandelt und gekennzeichnet. Behandelt und beschädigt der Kunde die Mietwäsche eigenmächtig, egal welcher Art, ist GiX Textilservice berechtigt, dem Kunden die Mietwäsche zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung zu stellen.
4. Sämtliche Mietwäsche ist sachgemäß zu lagern. Die Lagerung und der Transport der Mietartikel dürfen nur in den dafür vorgesehenen Rollcontainern mit Einhang oder in Tragetaschen oder Beuteln erfolgen. Es ist nicht gestattet, Wäschestücke in Bezügen oder Kopfkissen zu sammeln oder zu transportieren. Die Wäsche ist insbesondere vor Stockflecken, Straßenschmutz, Schmiere, Feuchtigkeit und unbedingt vor Diebstahl zu schützen.
5. Für beim Kunden abhanden gekommene Artikel und für Schäden, die nicht durch eine normale Abnutzung der Mietwäsche entstanden sind, die der Kunde zu vertreten hat und das Wäschestück zur weiteren Vermietung unbrauchbar macht, haftet der Kunde. Dazu zählen insbesondere Risse, Löcher, Brandschäden, nicht entfernbare Verfleckungen (z.B. Stockflecken) und aufgeraute Oberflächen. Diese Artikel sind zum Wiederbeschaffungspreis laut Preisliste des Wäschelieferanten vom Kunden zu ersetzen.
6. Bei Schäden, die nicht durch eine normale Abnutzung der Mietwäsche entstanden sind und die der Kunde zu vertreten hat, die sich nicht im normalen Waschgang entfernen lassen, deren Beseitigung jedoch möglich ist, werden die entstandenen Kosten für die Beseitigung, wie z.B. Fleckentfernung oder Näharbeiten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
7. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer ausschließlich Mietwäsche von GiX Textilservice in seinen Betriebsstätten einzusetzen. Wird zusätzlich zur Mietwäsche von GiX Textilservice kundeneigene Wäsche eingesetzt, ist diese nur vom Kunden selbst oder von GiX Textilservice zu bearbeiten. Mietwäscheartikel sind jeweils untereinander zu trennen und stets sichtbar getrennt von eigenen Artikeln nach der Benutzung zur Bearbeitung an die Wäscherei zurückzugeben.
8. Mietwäsche von GiX Textilservice, die beim Kunden lagert, muss in jedem Fall durch eine ausreichende Sachversicherung vom Kunden geschützt sein.
9. GiX Textilservice ist jederzeit berechtigt, nach vorheriger Ankündigung eine inventurmäßige Aufnahme des Bestandes der Mietwäscheartikel bei dem Kunden vorzunehmen. Dabei wird die Vollständigkeit, der Einsatz, die Lagerung und der Zustand geprüft.
10. Mit Unterzeichnung des Lieferscheines durch den Kunden wird weder die Vollständigkeit, noch der Zustand festgestellt. Abweichungen von der Anzahl der Artikel sowie Mängel müssen vom Kunden innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Übergabe reklamiert werden.
11. Wenn nicht anders vereinbart, wird zum Lieferzeitpunkt 1:1 gewechselt. Dabei wird die Wäsche vom
Fahrer und einem Mitarbeiter des Mieters vor Ort gezählt und auf einer von beiden Parteien unterschriebenen Wäscheliste festgehalten.
Für ungebraucht zurückgegebene Wäschestücke hat der Kunde keinen Anspruch auf Gutschrift. Bei einer Änderung der Lohn, - oder Materialkosten, ist GiX Textilservice berechtigt, die Preise angemessen zu ändern.
12. Erfolgt eine Kündigung des Vertrages seitens des Mieters aus einem wichtigen Grund, hat GiX Textilservice keinen Anspruch auf Entschädigung. Wichtiger Grund ist eine ausbleibende Versorgung mit Wäsche
über eine Dauer von mindestens 14 Tagen sowie höhere Gewalt.
Andere Gründe berühren diese Regelung nicht. In jedem anderen Fall hat GiX Textilservice Anspruch auf
Schadensersatz. Dieser ist Abhängig von der restlichen Vertragslaufzeit und dem Anschaffungspreis der
für den Mieter bestimmten Wäsche.
13. Gerät der Kunde in einen Zahlungsverzug ab 6 Wochen, kann von GiX Textilservice die Leistungserbringung eingestellt und die Mietwäscheartikel in die Wäscherei zurückgeholt werden, ohne den Vertrag davon zu berühren oder zu beenden. Nachdem die rückständigen Beträge vom Kunden beglichen wurden, wird die Mietwäsche dem Kunden von GiX Textilservice wieder zur Verfügung gestellt. Bei Lieferstopp wird eine Pauschale zu Gunsten von GiX Textilservice in Höhe von 100,00 €/Werktag erhoben.
14. Behandelt der Kunde die Mietwäsche trotz Abmahnung nicht sach- und ordnungsgemäß, erfolgt durch den Kunden eine eigenmächtige Bearbeitung der Mietwäsche, wird Mietwäsche anderer Wäschereien oder Anbieter eingesetzt, Mietwäsche von GiX Textilservice an Dritte zur Bearbeitung gegeben oder wird keine Wäsche mehr geordert, gilt jeder dieser Fälle als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch GiX Textilservice
mit Anspruch auf Schadensersatz. Dieser ist Abhängig von der restlichen Vertragslaufzeit und dem Anschaffungspreis der für den Mieter bestimmten Wäsche.
15. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der Menge der Ausstattung mit Wäsche sowie nach vereinbarten Lieferturnus, variiert jedoch zwischen 6-24 Monaten.
16. Der Kunde hat in keinem Fall Zurückhaltungsrechte an Mietwäsche oder Artikeln der Wäscherei.